
Deine Stimme zählt – einfach online oder per Brief!
Gremienwahlen im Erzbistum Paderborn im neuen, hybriden Format
Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.
Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am 9. November.
Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.
Wer sich mit dem neuen Wahlformat vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände steht jeweils eine eigene Demo-Wahlkabine zur Verfügung.
Demowahlkabine für pastorale Gremien:
https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote
Demowahlkabine für Kirchenvorstände:
https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote
Kontakt für Rückfragen:
Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen
E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/
1. Struktur der Gremien ab November 2025
Die neuen Pastoralen Gremien im Pastoralen Raum – Pastorale Informationen
2. Kirchenvorstand (KV)
a. Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben ergeben sich aus dem „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG):
Wichtigste Punkte daraus sind:
-Amtszeit beträgt 4 Jahre
-Wahlen finden alle 4 Jahre statt
-Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach Anzahl Katholiken in der Pfarrei (St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel = 10 Mitglieder); kann um berufene Mitglieder (ohne Stimmrecht) erweitert werden
-Wählbar ist jeder Katholik zwischen dem 18. bis 75. Lebensjahr, unabhängig seines Wohnsitzes
-Mitarbeiter des Erzbistums / der Pfarrei sind nicht wählbar
-Vorsitz = Pfarrer der Pfarrei + geschäftsführender Vorsitz durch ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand verwaltet und organisiert den kaufmännischen und verwaltungstechnischen Rahmen einer Pfarrei.
Dazu gehören u.a. Budget- / Kostenverantwortung + Personal + Investitions- / Vergabeentscheidung + Gebäude Verwaltung + Rechtliche Rahmenbedingen.
Das Erzbistum mit seinen Gremien / Abteilungen / Mitarbeiter fungiert als Aufsichtsbehörde bzgl. den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.
Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind nicht öffentlich. Jeder Kirchenvorstand haftet persönlich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Zur Ausübung kann der Kirchenvorstand Unterausschüsse bilden und weitere Personen für die Mitarbeit in die Ausschüsse in den Vorstand berufen.
b. Datenschutzinformationen für Wahlberechtigte
Datenschutzinformation
c. Einladung zur Wahl
Hiermit wird gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn (KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a) KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.
Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025). Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr. Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-WahlDVO).
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag). Briefwahlumschläge müssen bis 09.11.2025 16:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein. Es sind bei dieser Wahl 10 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) KV-WahlDVO).
d. Kandidierendenliste KV
Die Kandidierenden für den Kirchenvorstand finden Sie hier.
e. Ende des Briefwahlzeitraumes
Für die Kirchenvorstandswahl in der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Neheim und Voßwinkel legt der Wahlvorstand gemäß §§ 4 Abs. 2 S. 3 lit. b), 15 Abs. 1 lit. j) KV-WahlDVO fest, dass die Briefwahlumschläge spätestens am 09. November 2025 um 16:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen.
3. Rat der Pfarrei (RdP)
a. Aufgaben des Rat der Pfarrei
Rat der Pfarrei (Modell 1)
-Nur für Pastorale Räume, die als fusionierte Gesamtpfarrei organisiert sind
-Direkte Wahl auf Raumebene
-Berufungen mit Stimmrecht erwünscht, um Vielfalt im Pastoralen Raum abzubilden
-Lokale und thematische Gemeindeteams
In der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Neheim und Voßwinkel besteht der Rat der Pfarrei aus 6 gewählten Mitgliedern; Der Rat der Pfarrei kann um berufene Mitglieder (ohne Stimmrecht) erweitert werden.
Wählbar ist jedes Mitglied der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr.
Dieser gemeinsamen Sendung aller Christinnen und Christen dient auch der Rat der Pfarrei und dieser erforscht daher gemeinsam mit der Leitung des Pastoralen Raumes und der Verwaltungsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen und berät diese.
Der Rat der Pfarrei beschließt im Einvernehmen mit dem Pastoralteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen.
Er sorgt für deren Durchführung und Steuerung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.
Dies bedeutet auch die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrei wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.
Dazu initiiert der Rat der Pfarrei die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung und wirkt in Absprache mit dem Kirchenvorstand auf die Zurverfügungstellung eines angemessenen finanziellen Betrags mit eigener Budgetverantwortung hin, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei.
Dieses Handeln orientiert sich am Auftrag des Rates des Pfarrei, dem entwickelten Pastoralkonzept bzw. der Pastoralvereinbarung, den Themen des Diözesanen Weges 2030+ sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu arbeitet er mit lokalen und thematischen Gemeindeteams zusammen.
Dabei stehen folgende Tätigkeiten im Fokus:
1. Die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei,
2. Die Entwicklung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes bzw. der Pastoralvereinbarung
3. Die aktive Suche des Kontakts zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen,
4. Die Mitwirkung in kirchlichen Gremien über den Pastoralen Raum hinaus,
5. Die Wahrnehmung der Interessen des Pastoralen Raumes im politischen Bereich,
6. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Pastoralen Raumes,
7. Die Einberufung eines jährlichen gemeinsamen Treffens aller Akteure im Pastoralen Raum zum gemeinsamen Informationsaustausch über pastorale Fragestellungen.
Darüberhinaus ergeben sich folgende Tätigkeiten zum Kirchenvorstand:
1. Die Mitwirkung bei Wahlen zum Kirchenvorstand,
2. Die Entsendung einer zum Kirchenvorstand wählbaren Person für die jeweilige Wahlperiode des Kirchenvorstandes,
3. Die Hinwirkung auf eine jährliche gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand,
4. Die Hinwirkung auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes.
b. Datenschutzinformationen für Wahlberechtigte
Datenschutzinformation für die Wahl des pastoralen Gremiums
c. Einladung zur Wahl
Hiermit wird gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder des RdP – Rat der Pfarrei St. Johannes Bapt. Neheim und Voßwinkel für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Wahl zum RdP – Rat der Pfarrei wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.
Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025). Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr. Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 PG-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag.
Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 PG-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag). Briefwahlumschläge müssen bis 09.11.2025 16:00 Uhrbeim Wahlvorstand eingegangen sein. Es sind bei dieser Wahl 6 Mitglieder des RdP – Rat der Pfarrei zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) PG-WahlDVO)
d. Kandidierendenliste RdP
Die Kandidierenden für den Rat der Pfarrei finden Sie hier.
e. Ende des Briefwahlzeitraumes
Für die Wahl für die Wahl des RdP – Rat der Pfarrei St. Johannes Bapt. Neheim und Voßwinkel legt der Wahlausschuss gemäß §§ 4 Abs. 2 S. 3 lit. b), 15 Abs. 1 n. 9) PG-WahlDVO fest, dass die Briefwahlumschläge spätestens am 09. November 2025 um 16:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen.